FFP-Masken

Hygieneartikel

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2-Masken sowie FFP3-Masken. FFP-Masken schützen vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosol. Es gibt sie in den drei Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3. Diese sind nach EN 149:2001+A1:2009 (entspricht DIN EN 149:2009-08) europaweit normiert.

FFP-Maske

FFP 1 Masken

Entsprechend der DGUV Regel 112-190 dürfen FFP1-Masken bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden.
Sie schützen gegen ungiftige Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme.
Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 22%, mindestens 80% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert.

FFP 2 Masken

Entsprechend der DGUV Regel 112-190 dürfen FFP2-Masken bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden.
Sie schützen gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme.
Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 8%, mindestens 94% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert.

FFP 3 Masken

Entsprechend der DGUV Regel 112-190 dürfen FFP3-Masken bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden.
Sie schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme.
Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 99% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert.

Produktinfos

Hersteller:
OB-Med

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